REVISIONSZENTRUM

Wir führen die vom Gesetz vorgesehene Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge

bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen durch.

Die Hauptuntersuchung muss erstmals nach 4 Jahren und daruafhin alle 2 Jahre durchgeführt werden. Fahrzeuge, welche als Mietwagen mit Fahrer - Taxi eingetragen sind, müssen jährlich zur Revision

Mit unserer spezialisierten Werkstatt können die für die positive Bewältigung der Hauptuntersuchung nötigen Reparaturen vor Ort durchgeführt werden.

Merken Sie die Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug über dem Online  -Vormerkungsformular oder telefonisch unter der Nummer 0471 954173 vor.

 

 

TARIFE FÜR DIE HAUPTUNTERSUCHUNG

Periodische Hauptuntersuchung gemäß Art. 80, Abs. 8, DM vom 30. April 1992, Nr. 285, abgeändert mit DM vom 22. März 1999, Nr. 143

Euro 45,00 + MwSt 22%

SEKRETARIATSGEBÜHREN

Postüberweisung zugunsten des Ministeriums für Transportwesen K/K 9001

Euro 10,20 MwSt. frei IVA ex Art. 15 DPR 633/72
Euro 1,80 MwSt. frei

INGESAMT EURO 66,90

gültig ab 11/12/2015

 

Wo kann ich kontrollieren wenn die Revision fällig ist?

Wenn das Fahrzeug neu ist:

Wenn das Fahrzeug z.B. am 08.09.2015 zugelassen wurde dann ist die erste Revision nach 4 Jahren , also im September 2019 fällig.

Wenn das Fahrzeug über 4 Jahre alt ist:

Fahrzeuge die über 4 Jahre alt sind müssen alle 2 Jahre revisioniert werden. Die Revisionen werden mit einem Aufkleber auf der Hinterseite vom Autobüchlein vermerkt. Wenn die letzte Revision also z.B. am 08.09.2015 durchgeführt wurde dann ist die nächste in 2 Jahren fällig, d.h. September 2017.

(Hinterseite vom Autobüchlein wo die durchgeführten Revisionen vermerkt sind)